Heilpädagogische Entwicklungsförderung für Kinder und Schulkinder; Elternberatung


















Alle Familien mit ihren Kindern im Stadtgebiet München, des Landkreises München, des Landkreises Starnberg, des Landkreises Dachau und Fürtstenfeldbruck können unser Angebot in der Regel frei beanspruchen.

Als Finanzierungsgrundlage dienst das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Kinder- und Jugendhilfesgesetz (KJHG).
Voraussetzung für eine heilpädagogische Behandlung ist ein Gutachten des Kinderarztes, beziehungsweise eines Kinder- und Jugendpsychiaters.